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Lauterbach nimmt Länder in die Pflicht

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Die Ausnahmeregelung des neuen Infektionsschutzgesetz läuft aus. Wegen steigender Zahlen wollten sie einige Länder verlängern – doch Lauterbach lehnt ab.
Es gab eine „konfliktgeladene Situation“, räumte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am Montag ein. Einige Bundesländer hatten zuvor versucht, den Druck auf den Bund und den Minister zu erhöhen. Sie wollten die bestehende Ausnahmeregelung des Infektionsschutzgesetzes bis mindestens in den Mai verlängern. Sie forderten die Ampel-Regierung auf, das neue Infektionsschutzgesetz juristisch noch einmal anzupassen. Bei den Ländern soll es sich offenbar um Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Saarland und Nordrhein-Westfalen handeln. Im Entwurf ihrer Beschlussvorlage, die dem „Tagesspiegel“ vorliegt, heißt es: „Die GMK ist der Auffassung, dass die Länder angesichts der enorm hohen Infektionszahlen einen möglichst weiten und rechtssicheren Instrumentenkasten benötigen, mit dem die jeweils erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Vollzug schnell und unbürokratisch wie bisher verantwortungsvoll angewendet werden können.” Konkret fordern die Länder, die Übergangsregelung des Infektionsschutzgesetz für „mindestens vier Wochen“ zu verlängern. Keine rechtliche Grundlage Doch Lauterbach erteilte dem eine Absage. Die Länder verlangten eine Gesetzgebung, die rechtlich nicht umsetzbar wäre, anstatt ein gutes Gesetz zu nutzen, kritisierte der Minister. „Das Infektionsschutzgesetz bleibt die Grundlage für die Maßnahmen, die wir in den nächsten Wochen und Monaten treffen.“ Lauterbach verwies auch auf das Expertengremium und das Bundesjustizministerium – es sei „keine nationale Überlastung des Gesundheitssystems aufgrund der Pandemie zu befürchten“. Eine nationale Maskenpflicht, wie sie einige Länder forderten, sei rechtlich nicht umsetzbar. Länder sollen Hotspot-Regelungen nützen Er habe sie daher ausdrücklich aufgefordert, die Hotspot-Regelungen zu nutzen. Mecklenburg-Vorpommern oder Hamburg machen davon schon Gebrauch, erklärte der Minister.

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