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Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer

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Dem früheren Verkehrsminister und seinem damaligen Generalsekretär wird vorgeworfen, im Maut-Ausschuss „bewusst wahrheitswidrig“ ausgesagt zu haben.
Wer in den vergangenen Jahren ein Beispiel für das besonders drastische politische Versagen eines Politikers oder die Verschwendung von Steuergeldern suchte, der kam am ehemaligen Verkehrsminister Andreas Scheuer kaum vorbei. „Selbst der Scheuer sitzt doch noch im Kabinett“, hieß es, wann immer Verfehlungen dort Konsequenzen zeitigen sollten. Der CSU -Politiker hatte, als damaliger Verkehrsminister am 30. Dezember 2018 mit der AutoTicket GmbH Verträge zur Umsetzung der Pkw-Maut in Deutschland abgeschlossen – zu einem Zeitpunkt als die Prüfung der Maut vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch lief. Im Juni 2019 kippte der EuGH das Maut-Projekt, noch am selben Tag kündigte Scheuer die Verträge mit den Betreibern – aus „ordnungspolitischen Gründen“ und wegen „Schlechtleistung“. Der angemeldete Entschädigungsanspruch beläuft sich auf 560 Millionen Euro Letztere betraf eine angeblich nicht vertragskonform vorgelegte „Feinplanungsdokumentation“. Laut eines Zwischenschiedsspruch hat die AutoTicket GmbH, hinter der CTS Eventim und Kapsch TrafficCom stehen, wegen des Nichtzustandekommens der Maut trotz abgeschlossener Verträge einen Anspruch auf Schadensersatz. Sollte die finale Entscheidung bei diesem Urteil bleiben, müsste die Bundesregierung zahlen. Der angemeldete Entschädigungsanspruch beläuft sich auf 560 Millionen Euro. Dass Andreas Scheuer nach so einem gravierenden Fehlschlag nicht das Amt niederlegen musste beziehungsweise nicht die Größe hatte, selbst den Hut zu nehmen, stieß bei einem Großteil der Bevölkerung und auch einer Vielzahl von Politiker*innen auf Unverständnis. Bis zur Bildung der neuen Regierung harrte Scheuer als Verkehrsminister mit erstaunlich wenig Selbstreflexion und guter Laune der Dinge. Nun könnte es für den Niederbayern aber doch noch ein juristisches Nachspiel geben: Die Berliner Staatsanwaltschaft hat bekanntgegeben, wegen eines bestehenden Anfangsverdachtes der falschen uneidlichen Aussage vor dem Maut-Untersuchungsausschuss gegen Andreas Scheuer und seinen damaligen Staatssekretär Gerhard Schulz zu ermitteln.

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