Der Streit um die Gemeinnützigkeit des Anti-Globalisierungsnetzwerks Attac beschäftigt seit Jahren diverse Gerichte. Diesmal war das Verwaltungsgericht Berlin am Zug.
Erstellt: 13.12.2022, 18:34 Uhr
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Der Streit um die Gemeinnützigkeit des Anti-Globalisierungsnetzwerks Attac beschäftigt seit Jahren diverse Gerichte. Diesmal war das Verwaltungsgericht Berlin am Zug.
Berlin — Im Streit um die Gemeinnützigkeit des Anti-Globalisierungsnetzwerks Attac muss das Bundesfinanzministerium weitere Dokumente herausgeben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und entsprach damit teilweise einer Klage der Organisation.
Laut Urteil stehen Attac 7 weitere Unterlagen zu, das Netzwerk hatte insgesamt 19 Dokumente gefordert. Es handelt sich um Teile der Kommunikation zwischen Ministerium und Bundesfinanzhof im Rahmen des Verfahrens zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Die Behörde hat dazu insgesamt mehr als 110 Dokumente aufgelistet, ein Großteil davon lag Attac bereits vor.