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Regierung will kürzere Haft bei nicht bezahlter Geldstrafe

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Soll das Fahren ohne gültigen Fahrschein eine Straftat bleiben oder nicht? Mit der Antwort will sich der Bundesjustizminister 2023 befassen. Jetzt hat die Regierung erst einmal einige andere Änderungen im Sanktionenrecht beschlossen.
Erstellt: 21.12.2022, 14:38 Uhr
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Soll das Fahren ohne gültigen Fahrschein eine Straftat bleiben oder nicht? Mit der Antwort will sich der Bundesjustizminister 2023 befassen. Jetzt hat die Regierung erst einmal einige andere Änderungen im Sanktionenrecht beschlossen.
Berlin – Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann oder will, soll dafür künftig nicht mehr so lange ins Gefängnis müssen wie bisher. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett an diesem Mittwoch verabschiedet. Er sieht vor, dass ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe künftig nicht mehr einem, sondern zwei sogenannten Tagessätzen entsprechen soll. Die Zeit hinter Gittern würde dadurch also halbiert. Die Höhe des Tagessatzes orientiert sich grundsätzlich am Einkommen des Beschuldigten.
Mit der Frage, ob das Schwarzfahren künftig womöglich keine Straftat mehr sein soll, sondern nur noch eine Ordnungswidrigkeit, beschäftigt sich dieser Entwurf zur Überarbeitung des Sanktionenrechts nicht. Laut Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) soll die Möglichkeit einer solchen Reform im kommenden Jahr geprüft werden.
Der Entwurf, dem der Bundestag noch zustimmen muss, sieht auch vor, dass der Katalog der Gründe, die bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind, erweitert werden soll. Der entsprechende Paragraf des Strafgesetzbuches, in dem bereits „rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende“ Motive aufgezählt werden, soll um „geschlechtsspezifische“ und „gegen die sexuelle Orientierung“ gerichtete Beweggründe ergänzt werden.

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