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Bundesfinanzhof lehnt Klage ab: Solidaritätszuschlag bleibt!

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Der Solidaritätszuschlag wird auf absehbare Zeit bleiben – eine Klage gegen die Abgabe vor dem Bundesfinanzhof scheitert.
Der Solidaritätszuschlag wird auf absehbare Zeit bleiben – eine Klage gegen die Abgabe vor dem Bundesfinanzhof scheitert.
München – Rumms-Urteil: Die Bundesregierung kann nach einer gescheiterten Klage gegen den Solidaritätszuschlag weiter jährliche Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe aus der Abgabe einplanen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) in München wies am Montag eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag ab. Dieser sei nicht verfassungswidrig, entschied der IX. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts. Das klagende Ehepaar aus Aschaffenburg hatte mit Unterstützung des Bunds der Steuerzahler die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gefordert.
„Im vorliegenden Fall ist das Gericht nicht von der Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags für die Jahre 2020 und 2021 überzeugt“, sagte BFH-Präsident Hans-Josef Thesling – gegen die Steuerbescheide dieser beiden Jahr richtete sich die Klage.

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