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Vor Urteil: Förderung für AfD-nahe Stiftung?

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Bisher haben die anderen Parteien verhindern können, dass die Desiderius-Erasmus-Stiftung Millionen aus dem Bundeshaushalt bekommt. Aber die Förderkriterien sind angreifbar.
Bisher haben die anderen Parteien verhindern können, dass die Desiderius-Erasmus-Stiftung Millionen aus dem Bundeshaushalt bekommt. Aber die Förderkriterien sind angreifbar.
Karlsruhe – Hat auch die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung Anspruch auf staatliche Förderung in Millionenhöhe? Bisher bekommt sie kein Geld aus dem Bundeshaushalt. Die AfD sieht sich dadurch indirekt benachteiligt und hat in Karlsruhe geklagt. Am Mittwoch (10.00 Uhr) verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil.
Die stellvertretende AfD-Bundessprecherin Mariana Harder-Kühnel sagte der dpa, es sei skandalös, dass den anderen sechs parteinahen Stiftungen „jährlich öffentliche Zuschüsse von mittlerweile insgesamt etwa 660 Millionen Euro gewährt werden, aber nur die Stiftung der AfD davon ausgenommen wird“. Allein aus dem Haushalt des Innenministeriums sind für dieses Jahr 148 Millionen Euro an sogenannten Globalzuschüssen eingeplant, die der politischen Bildungsarbeit dienen. Das restliche Geld kommt von den Ministerien für Entwicklung und Bildung und vom Auswärtigen Amt.
Dabei sind die Förderkriterien bis heute nirgendwo gesetzlich geregelt. Als Richtschnur gilt ein Karlsruher Urteil aus dem Jahr 1986. Darin steht, dass sichergestellt sein muss, dass „alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen berücksichtigt“ werden.

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