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Gesetz zu Bekämpfung von Kinderehen ist laut Gericht verfassungswidrig

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Das Gesetz zu Ehen mit Kindern unter 16 Jahren ist in der jetzigen Form nicht grundgesetzkonform. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Nötig seien weitere Regelungen zu möglichen Folgen wie Unterhaltsansprüchen.
Das pauschale Verbot von Kinderehen muss auf Geheiß des Bundesverfassungsgerichts nachgebessert werden. Im Ausland geschlossene Ehen mit Unter-16-Jährigen dürften zwar ohne Prüfung des Einzelfalls für nichtig erklärt werden, teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit. Derzeit fehle aber eine Möglichkeit, die Ehe auch nach deutschem Recht wirksam weiterführen zu können, sobald beide volljährig sind. Außerdem müssen künftig Unterhaltsansprüche wie nach einer Scheidung vorgesehen werden. (Az. 1 BvL 7/18).
Die beanstandete Vorschrift sieht vor, dass eine ausländische Ehe automatisch unwirksam ist, wenn einer der Partner noch keine 16 Jahre alt war. Sie war Teil des „Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen“, das die schwarz-rote Bundesregierung 2017 vor dem Hintergrund gestiegener Flüchtlingszahlen auf den Weg gebracht hatte. Zu der Zeit waren vermehrt sehr junge Verheiratete nach Deutschland gekommen.

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