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Konkurrierende AfD-Listen zu Bürgerschaftswahl in Bremen abgewiesen

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Die Entscheidung gilt nur für den Bereich der Bremer Stadtgemeinde, der wesentlich größere und entscheidende von zwei Wahlbereichen bei Bürgerschaftswahlen im Bundesland Bremen. Im Wahlbereich Bremerhaven, wo die AfD nur eine Liste einreichte, darf sie dagegen antreten. Das entschied der für Bremerhaven zuständige separate Stadtwahlausschuss am Freitag parallel.

In Bremen wird am 14. Mai die Bürgerschaft neu gewählt, die dortige AfD ist seit langem tief zerstritten und durch interne Konflikte auch in ihrer Handlungsfähigkeit beeinträchtigt. Nach einer gescheiterten Vorsitzendenwahl hat der Landesverband keinen Vorsitzenden, lediglich einen Rumpfvorstand. Dessen Legitimität wird jedoch von einem selbsternannten Notvorstand bestritten, der ebenfalls für sich in Anspruch nimmt, die Landespartei rechtmäßig zu vertreten.

Die konkurrierenden Vorstände stellten auch die beiden konkurrierenden Wahllisten für den Bereich Bremen auf und reichten sie bei der Wahlleitung ein. In der AfD ist bislang nicht geklärt, wie die Situation aufgelöst werden könnte. So sieht sich der Bremer Notvorstand durch Beschlüsse des Landes- und des Bundesschiedsgerichts der AfD bestätigt, die ihn ausdrücklich anerkennen.

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