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Oberverwaltungsgericht bestätigt Verbot russischer Flaggen in Berlin

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»Ick bin een Berliner!« – so feiert der ukrainische Botschafter in Berlin ein Verbot russischer Flaggen bei Kundgebungen zum Weltkriegsgedenken. Das Berliner Oberverwaltungsgericht hat im Eilverfahren entschieden.
Eine russische Feier ohne russische Farben – zumindest in Berlin: Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Blick auf den Jahrestag zum Ende des Zweiten Weltkriegs entschieden, der in Russland auf den 9. Mai fällt. Bei Kundgebungen dürfen keine russischen Flaggen oder Symbole gezeigt werden. Solche Symbole könnten als Sympathiebekundung für den russischen Krieg gegen Ukraine verstanden werden, hieß es.
Die Berliner Polizei hatte für den 8.

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