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Städte nach Urteil zu Verpackungssteuer noch zögerlich

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Mit einer Steuer auf Einwegverpackungen preschte die Stadt Tübingen vor – und bekam vor Gericht recht. Andere Städte in Deutschland befürchten einen Flickenteppich.
München – Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zugunsten der Verpackungssteuer in Tübingen zeigen sich Städte in Deutschland noch zögerlich, dem Beispiel aus Baden-Württemberg zu folgen. Als Gründe nannten Kommunen in einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur zumeist den Wunsch nach einer städteübergreifenden Lösung und die noch nicht vorliegende Urteilsbegründung.
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Seit Anfang 2022 hat Tübingen eine Verpackungssteuer – für Einweggeschirr und Einwegverpackungen wird eine Gebühr fällig. Das soll Müllberge in der Stadt vermeiden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das in einem Grundsatzurteil Ende Mai für rechtmäßig erklärt. Geklagt hatte die Betreiberin einer Tübinger McDonald’s-Filiale. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
In der Stadt Berlin steht eine Verpackungssteuer derzeit nicht auf der Agenda.

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