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„Voraussetzungen für AfD-Verbot gegeben“

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Die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch. Doch die AfD kann verboten werden, sagt das Deutsche Institut für Menschenrechte. Die Partei.
Soll die „Alternative für Deutschland“ als Partei verboten werden? Die Frage, wie die AfD durch den Verfassungsschutz eingestuft wird, ist umfangreich debattiert worden, die Möglichkeit eines Parteiverbots bisher aber kaum. Die Tatsache, dass eine Partei nicht verboten ist, sagt aber noch nichts darüber aus, wie gefährlich sie ist. Eine Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte, das die Lage der Menschenrechte in Deutschland beobachtet und maßgeblich vom Deutschen Bundestag finanziert wird, kommt zu dem Ergebnis, dass die juristischen und materiellen Voraussetzungen für ein Verbot der AfD gegeben wären. Ein Verbot würde „dazu dienen, den Machtzuwachs der Partei zu stoppen und damit einhergehend die organisierte Verbreitung rassistischen und rechtsextremen Gedankenguts zu schwächen“, schreibt der Autor Hendrik Cremer, ein Jurist. „Die konkrete Gefahr, die von der AfD für die freiheitliche rechtsstaatliche Demokratie ausgeht, ließe sich so abwenden.

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