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EU-Kommission geht wegen Freilassung von Schleppern gegen Ungarn vor

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Ungarn sieht einer Anrufung des Europäischen Gerichtshofes und finanziellen Sanktionen entgegen – sofern Budapest nicht Vorwürfe der EU-Kommission entkräften kann. Die geht gegen das Land vor, weil dort hunderte ausländischer Schleuser unter Auflagen aus dem Gefängnis entlassen worden sind.
Die EU-Kommission hat wegen der Freilassung hunderter inhaftierter Flüchtlings-Schlepper ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet. Die Kommission ließ Ungarn am Freitag ein entsprechendes Schreiben zukommen. Das Land hat nun zwei Monate Zeit, um Brüssels Bedenken auszuräumen. Andernfalls können eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs und mögliche finanzielle Sanktionen folgen.

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