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Urteil im Badewannen-Prozess: Freispruch nach 13 Jahren Haft

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Das Landgericht München I hat den wegen Mordes angeklagten Manfred Genditzki nach mehr als 13 Jahren in Haft freigesprochen. Ursprünglich war dem Mann vorgeworfen worden, eine Rentnerin in ihrer Badewanne ertränkt zu haben.
Das Landgericht München I hat den wegen Mordes angeklagten Manfred Genditzki freigesprochen. “Jetzt ist es soweit. Sie haben den Tenor gehört, auf den Sie fast 14 Jahre lang gewartet haben”, sagte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl am Freitag. Es sei ein steiniger Weg für den Angeklagten gewesen, den er mit bewundernswerter Geduld gegangen sei. Die Staatskasse müsse ihn für die zu Unrecht verhängte Gefängnisstrafe entschädigen.
Im fast vollbesetzten Gerichtssaal begannen Zuschauer zu weinen. Die Kinder des Angeklagten weinten ebenfalls und umarmten sich. Der Angeklagte nahm das Urteil ohne Regung zur Kenntnis. Zum Abschluss des Prozesses sagte er: “Und: Ich möchte noch sagen, ich bin unschuldig. Das war’s.”
Ursprünglich war dem heute 63-Jährigen vorgeworfen worden, im Jahr 2008 eine 87-jährige Rentnerin aus Rottach-Egern nach einem Streit geschlagen und dann in ihrer Badewanne ertränkt zu haben.

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