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Kabinett beschließt Teillegalisierung von Cannabis

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Im Bundeskabinett werden Beschlüsse zur Teillegalisierung von Cannabis sowie einer Erhöhung des CO2-Preises gefasst. Kürzungen sollen zudem beim Elterngeld und den Zuschüssen zur Renten- und zur Pflegeversicherung kommen. Ein weiteres Thema sorgte für Aufregung.
Im Bundeskabinett werden Beschlüsse zur Teillegalisierung von Cannabis sowie einer Erhöhung des CO2-Preises gefasst. Kürzungen sollen zudem beim Elterngeld und den Zuschüssen zur Renten- und zur Pflegeversicherung kommen. Ein weiteres Thema sorgte für Aufregung.
Das Bundeskabinett hat nach Angaben aus Regierungskreisen einem Gesetzentwurf zugestimmt, der eine Teillegalisierung des Cannabis-Anbaus und -Konsums vorsieht. Der Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach sieht unter anderem vor, dass der Besitz von 25 Gramm Cannabis für erwachsene Privatpersonen straffrei sein soll. Zudem können Privatpersonen mit bis zu drei Pflanzen selbst Cannabis anbauen. In neu zu gründenden Vereinen von bis zu 500 Personen soll zudem für den privaten Konsum Cannabis angebaut werden dürfen.
Die Abgabe soll für Mitglieder auf 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat beschränkt werden. Die Bundesländer entscheiden aber selbst, ob sie solche Anbaugruppen zulassen.

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