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Das seit Monaten diskutierte Heizungsgesetz wird voraussichtlich heute vom Bundestag verabschiedet. Es soll dafür sorgen, dass künftig immer mehr Wohnungen und Gebäude klimafreundlich beheizt werden. Das Gesetz heißt amtlich « Gebäudeenergiegesetz » (GEG). Es schreibt einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen vor, die mit fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas betrieben werden.
Was sind die Kernpunkte?
Ab Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Die Regelungen des GEG sollen von 2024 an unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Bestehende Heizungen sollen weiterlaufen und auch repariert werden können. Mit anderen Worten: « Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen », betont die Bundesregierung. Es gibt Übergangsfristen und Ausnahmen.
Ältere Hausbesitzer oder solche mit wenig Geld sollen nicht überfordert werden. Der Staat übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Kosten für eine neue Heizung. Die maximal förderfähigen Kosten sollen zum Beispiel bei einem Einfamilienhaus bei 30.000 Euro liegen. Der maximale staatlicher Zuschuss liegt also bei 21.000 Euro. Ferner soll es zinsgünstige Kredite geben. Verbände fordern Nachbesserungen am neuen Förderprogramm.
Was soll mit bestehenden Heizungsanlagen geschehen?
Dreh- und Angelpunkt für bestehende Heizungen soll eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Erst wenn diese vorliegt, sollen die Vorgaben des Gesetzes zum Heizen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien auch für Bestandsgebäude gelten. Hausbesitzer können dann entscheiden, was sie machen.
Liegen noch keine Wärmepläne vor, sollen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern laut dem Entwurf für das Wärmeplanungsgesetz bis Mitte 2026 Zeit für ihre Wärmepläne bekommen. Alle anderen Kommunen, die noch ohne Pläne sind, sollen sie bis zum 30. Juni 2028 vorlegen. Kleinere Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern sollen ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren durchführen können.
Solch ein kommunaler Wärmeplan soll zum Beispiel zeigen, ob es eine klimafreundliche Fernwärmeversorgung gibt oder geben wird, an die ein Gebäude angeschlossen werden kann. Dies soll laut Bundesregierung « Planungs- und Investitionssicherheit » geben. Heizungsgesetz und Wärmeplanungsgesetz sind also eng miteinander verbunden. Beide Gesetze sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Was müssen neue Heizungen können?
Die Bundesregierung sagt, dass das Gesetz « technologieneutral » ausgestaltet ist. So könnten Eigentümer den vorgeschriebenen Erneuerbaren-Anteil von mindestens 65 Prozent auch rechnerisch nachweisen.