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Rechtsberatung für Asylwerber durch Bundesagentur teils verfassungswidrig

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Die Unabhängigkeit der Rechtsberatung für Asylwerber ist durch die unter Schwarz-Blau eingerichtete Bundesbetreuungsagentur (BBU) nicht hinreichend gesetzlich abgesichert, wodurch das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletzt wird.
Wien – Die Unabhängigkeit der Rechtsberatung für Asylwerber ist durch die unter Schwarz-Blau eingerichtete Bundesbetreuungsagentur (BBU) nicht hinreichend gesetzlich abgesichert, wodurch das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletzt wird.

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