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Zwei-Prozent-Hürde bei EU-Wahl?: „Die Partei“ unterliegt mit Klage gegen Sperrklausel

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Kleine Parteien fühlen sich durch eine mögliche Sperrklausel bei Europawahlen benachteiligt. Die Satirepartei „Die Partei“ klagte deshalb in Karlsruhe. Doch die Richter sehen keine Rechte verletzt.
© imago images / Reiner Zensen
Kleine Parteien fühlen sich durch eine mögliche Sperrklausel bei Europawahlen benachteiligt. Die Satirepartei „Die Partei“ klagte deshalb in Karlsruhe. Doch die Richter sehen keine Rechte verletzt.
Heute, 12:51 Uhr
Die Satirepartei „Die Partei“ ist beim Bundesverfassungsgericht mit ihren Anträgen gegen eine Sperrklausel bei Europawahlen ab 2029 erfolglos geblieben.
Die höchsten deutschen Richter haben in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss einen Antrag der Partei und eine Verfassungsbeschwerde ihres Vorsitzenden, Martin Sonneborn, als unzulässig verworfen.
Die Anträge richteten sich gegen die deutsche Zustimmung zu dem EU-Vorhaben.

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