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Bundestag beschließt Reform des Klimaschutzgesetzes

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Die Verabschiedung stand noch auf der Kippe.
Die Verabschiedung stand noch auf der Kippe. Doch der Bundestag hat nun Änderungen des Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Die Opposition sieht eine Aufweichung.
Der Bundestag hat eine umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Diese kam vor allem auf Verlangen der FDP zustande. Im Kern geht es darum: einzelne Ministerien wie das Verkehrsressort müssen keine Sofortprogramme mehr vorlegen, wenn rückwirkend betrachtet gesetzliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlt wurden. Künftig soll die Bundesregierung als Ganzes gegensteuern – falls es in Zukunft absehbare Schwierigkeiten gibt, um Klimaziele zu erreichen. Kritiker bemängeln, die Reform sei eine Aufweichung. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.
Ein gegen die Verabschiedung gerichteter Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann war am Vorabend am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Heilmann hatte den Schritt mit einer “extrem verkürzten Beratungszeit” und zudem mit einer befürchteten Schwächung des Klimaschutzes begründet.
Im Gesetz sind verbindliche Klimaziele enthalten. Bis 2030 muss Deutschland seinen Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Bis 2040 sollen die Treibhausgase um 88 Prozent sinken und bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht werden – dann dürften also nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können.
Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich die Vorgaben zum Kohlendioxid-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen.
Im vergangenen Jahr verfehlten der Verkehrs- sowie der Gebäudebereich die Vorgaben.

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