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AfD-Prozess in Münster: K.o. in der ersten Runde

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Wäre dieser Prozess ein Boxkampf gewesen, man hätte glatt Mitleid bekommen können mit der AfD. Die Partei wirkte wie ein abgehalfterter, alter Boxer, der eigentlich schon im Vorhinein wusste, dass er verlieren würde – und zunächst alles dafür tat, gar nicht erst in den Schlagabtausch zu gehen. 

Hunderte Anträge wurden eingereicht, Richter als befangen bezeichnet. Dem Gegner, gegen den die AfD antrat, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, warf man vor, er kämpfe nicht mit gerechten Mitteln. Kurzum: Noch bevor der Gong ertönt war, schlug die Partei wild um sich. Vielleicht aus Hilflosigkeit, vielleicht aus Verzweiflung, vielleicht aus beidem. Als die Scheinwerfer dann tatsächlich auf den Ring gerichtet waren, passierte das, was passieren musste: Die AfD hing schnell in den Seilen, wenige Schläge brauchte es nur, bis sie am Boden lag – K.o. in der ersten Runde. Der Verfassungsschutz darf die Partei und ihre Jugendorganisation “Junge Alternative” auch zukünftig als rechtsextremen Verdachtsfall führen.

Medienwirksam war sie, diese Verhandlung. Das Oberverwaltungsgericht Münster musste sie zeitweise gar ins Foyer des Gebäudes verlegen, weil der Andrang an Medienvertretern so groß war.

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