Das bundesweite Einreiseverbot gegen den rechtsextremen Aktivisten Sellner aus Österreich gilt vorerst nicht. Das Verwaltungsgericht in Potsdam sieht vor allem Fehler in der Begründung.
Der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner darf vorerst weiter nach Deutschland einreisen. Das Verwaltungsgericht in Potsdam gab einem Eilantrag des früheren Kopfes der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich gegen ein von der Stadt Potsdam verhängtes bundesweites Einreiseverbot statt. Das teilte die Behörde am Freitagnachmittag mit. Das Gericht stellte mit dem Beschluss eine aufschiebende Wirkung gegen das Verbot her.
Das Gericht begründete am Freitag seine Entscheidung zugunsten Sellners damit, dass die Begründung der Stadt für das Verbot nicht die „tatbestandlichen Voraussetzungen“ für einen solchen schwerwiegenden Eingriff erfülle. Das Gericht habe die Auffassung, dass der von Sellner erhobene Widerspruch voraussichtlich Erfolg haben werde, erklärte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts. Die Verfügung habe sich nach der im Eilverfahren möglichen Prüfung als rechtswidrig erwiesen.
Die nach Ansicht der Stadt Potsdam „tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung beziehungsweise Sicherheit“ sei von der Verwaltung nicht hinreichend belegt worden, hieß es in der Begründung des Beschlusses weiter.
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Deutschland — in German Gericht: Rechtsextremist Sellner darf vorerst weiter einreisen