Im Klimaschutzgesetz sind Vorgaben zur Reduktion der Emissionen festgelegt. Die Umwelthilfe will die Bundesregierung nun vor Gericht zu mehr Maßnahmen zwingen, damit die Ziele auch erreicht werden.
Im Klimaschutzgesetz sind Vorgaben zur Reduktion der Emissionen festgelegt. Die Umwelthilfe will die Bundesregierung nun vor Gericht zu mehr Maßnahmen zwingen, damit die Ziele auch erreicht werden.
Berlin – Die Regelungen des Bundes zum Klimaschutz stehen heute vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg auf dem Prüfstand. In zwei Verfahren fordern die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sowie drei andere Kläger von der Bundesregierung ein Klimaschutzprogramm, das eine Einhaltung der gesetzlich festgelegten Ziele beim Klimaschutz auch wirklich sicherstellt.
Zum einen geht es dabei um die Vorgaben für verschiedene Sektoren zur Minderung des Ausstoßes an Treibhausgasen für die Jahre 2024 bis 2030. Zum anderen geht es um das Ziel, diese Emissionen in ihrer Gesamtheit bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken. Zum Vergleich: Erreicht waren im Vorjahr rund 46 Prozent Minderung.
Auf dem Programm des Gerichtes steht zunächst eine längere mündliche Verhandlung mit Vertretern aller Beteiligten, darunter der Bundesregierung.