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Gericht verbietet Auslieferung nach Ungarn – zu spät

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Seit 2017 soll “Maja” Mitglied einer linksextremistischen Vereinigung sein. So zumindest sehen es die ungarischen Behörden. Gerade erklärt ein Berliner Gericht die Auslieferung “Majas” nach Ungarn für rechtmäßig, da entscheidet das Bundesverfassungsgericht anders – allerdings zu spät.
Seit 2017 soll “Maja” Mitglied einer linksextremistischen Vereinigung sein. So zumindest sehen es die ungarischen Behörden. Gerade erklärt ein Berliner Gericht die Auslieferung “Majas” nach Ungarn für rechtmäßig, da entscheidet das Bundesverfassungsgericht anders – allerdings zu spät.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung einer Person aus der linken Szene für einen Prozess in Ungarn untersagt – allerdings kam die Entscheidung zu spät. Die betroffene Person sei knapp eine Stunde zuvor an die ungarischen Behörden übergeben worden, teilte die Berliner Generalstaatsanwaltschaft dem Bundesgericht mit, wie es in einer Mitteilung aus Karlsruhe hieß. Der Vorgang sorgte für heftige Kritik vor allem bei linken Politikern. In dem Verfahren geht es um eine 23-jährige in Jena geborene Person, die sich selbst als non-binär identifiziert und in der linken Szene als “Maja” bekannt ist.
Laut Bundesverfassungsgericht werfen die ungarischen Behörden “Maja” vor, seit 2017 Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein, deren Ziel es gewesen sein soll, Sympathisanten der extremen Rechten anzugreifen. Parallel ermittele in Deutschland die Bundesanwaltschaft wegen desselben Vorwurfs, sagte Verteidiger Sven Richwin.
“Maja” wurde im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und saß nach Angaben des Verteidigers Richwin in Sachsen in der Haftanstalt Dresden ein.

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