Home Deutschland Deutschland — in German Ausnahmen für ehefähige 16-Jährige nun aufgehoben

Ausnahmen für ehefähige 16-Jährige nun aufgehoben

106
0
SHARE

Geheiratet werden darf ausnahmslos ab 18 Jahren – das hat die Regierung heute beschlossen. Zuvor konnten auch Personen ab 16 heiraten, wenn ein Gericht sie für ehefähig erklärte. Das wird nun aufgehoben.
Die Regierung hat sich auf die Abschaffung von Ausnahmen beim Ehealter von 18 Jahren sowie eine Ausweitung der Eheverbote auf Verwandte bis zur vierten Seitenlinie geeinigt. Unter anderem wird die Sondergenehmigung gestrichen, die eine Heirat ab 16 erlaubt, wenn die Eltern zustimmen. Außerdem werden Ehen zwischen Cousins und Cousinen bzw. Nichten/Neffen mit Onkeln/Tanten unzulässig. Für Justizministerin Alma Zadic (Grüne) ist dies ein “Beitrag im Kampf gegen Zwangsehen”.
Entsprechende Maßnahmen waren bereits im Regierungsprogramm festgehalten, wurden bisher aber nicht umgesetzt. Erst vergangene Woche schoben sich ÖVP und Grüne die Schuld daran wechselseitig zu.
Derzeit ist eine Heirat zwar grundsätzlich erst ab 18 Jahren erlaubt.

Continue reading...