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„Compact“-Entscheidung: Artikel 5 wirkt, und Faeser hat eine vorläufige Niederlage kassiert

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Das vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Magazin „Compact“ darf vorerst weiter erscheinen. Das folgt aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Das ist weniger ein Sieg für Gründer Jürgen Elsässer als eine Niederlage für Bundesinnenministerin Nancy Faeser.
Das vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Magazin „Compact“ darf vorerst weiter erscheinen. Das folgt aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Das ist weniger ein Sieg für Gründer Jürgen Elsässer als eine Niederlage für Bundesinnenministerin Nancy Faeser.
Ein echter „Sieg“, wie ihn „Compact“-Gründer Jürgen Elsässer am Mittwoch verkündet hat, ist die Entscheidung des BundesverwaltungsgerichtsLink wird in einem neuen Tab geöffnet, das sofortige Verbot gegen „Compact“ teilweise auszusetzen, streng genommen nicht. Stattdessen ist die Entscheidung vor allem eine vorläufige Niederlage für Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und gleichzeitig ein wichtiges Bekenntnis zur Pressefreiheit.
Ein Sieg ist die Entscheidung juristisch betrachtet deshalb nicht, weil zunächst einem Eilantrag stattgegeben wurde, der den sofortigen Vollzug des Verbots aufhalten sollte, das vom Bundesinnenministerium verfügt wurde. Das Magazin, das Faeser als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet hat, darf darum erst einmal weiter erscheinen.

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