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Landtagsspitze: Thüringer Polit-Krimi geht weiter – Gelingt die Wahl?

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Ein Alterspräsident darf nicht machen, was er will – das haben Thüringer Verfassungsrichter dem AfD-Amtsinhaber Treutler ins Stammbuch geschrieben. Ist der Weg für eine neue Parlamentsspitze nun frei?
© Martin Schutt/dpa
Ein Alterspräsident darf nicht machen, was er will – das haben Thüringer Verfassungsrichter dem AfD-Amtsinhaber Treutler ins Stammbuch geschrieben. Ist der Weg für eine neue Parlamentsspitze nun frei?
Heute, 04:02 Uhr
Der erste Anlauf wurde zum Debakel, nun soll in Thüringen ein neuer Landtagspräsident gewählt werden. Grundlage ist ein Machtwort des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates: In einer einstweiligen Anordnung setzte es dem Agieren des massiv in der Kritik stehenden AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler klare Grenzen. Der Landtag darf nun vor der Wahl der Landtagsspitze seine Geschäftsordnung ändern und damit auch Personalvorschläge aller Fraktionen von Anfang an ermöglichen. Die CDU-Fraktion war vor das Verfassungsgericht gezogen – und in wesentlichen Punkten erfolgreich.
Das ist nicht ausgeschlossen, denn auch wenn der Thüringer Verfassungsgerichtshof nun Regeln für den Ablauf der Sitzung festgelegt hat, steht ja der Wahlakt noch aus. Zumindest hat die AfD signalisiert, dass sie sich bisher immer an die Entscheidungen des Verfassungsgerichts gehalten hat. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Torben Braga, sagte zum Beschluss des Gerichts: „Die Klarheit über das weitere Vorgehen war notwendig.

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