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FDP-Vorschlag: Organspende nach Herz-Kreislauf-Stillstand? Grüne warnen

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Auch der Herz-Kreislauf-Tod soll künftig als Voraussetzung für eine Organentnahme gelten, wenn der Spender dies wünscht. Das fordern die Liberalen im Bundestag. Bisher war der Hirntod ausschlaggebend. Experten loben, damit könne die Zahl der Spender erhöht werden. Doch es wird auch Kritik laut.
Auch der Herz-Kreislauf-Tod soll künftig als Voraussetzung für eine Organentnahme gelten, wenn der Spender dies wünscht. Das fordern die Liberalen im Bundestag. Bisher war der Hirntod ausschlaggebend. Experten loben, damit könne die Zahl der Spender erhöht werden. Doch es wird auch Kritik laut.
Der Vorstoß der FDP-Fraktion zur Reform der Organspende hat bei Bundestagsfraktionen und Experten gemischte Reaktionen hervorgerufen. Die Liberalen wollen, dass Patienten künftig auf Wunsch auch nach einem Herz-Kreislauf-Tod Organspender werden können – bisher war das nur nach einem Hirntod möglich. Dies geht aus dem Entwurf eines Positionspapiers hervor, das am Dienstag von der FDP-Fraktion beschlossen werden soll und WELT exklusiv vorab vorliegt.
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) hat bereits im vergangenen Jahr versucht, eine Debatte rund um das Thema anzustoßen. Im Fachjargon kursiert der Vorschlag unter dem Kürzel cDCD. Es steht für „Controlled Donation after Circulatory Determination of Death“, zu Deutsch: „Organspende nach kontrolliertem Herzkreislaufstillstand“. Michael Lücking, Sprecher der Divi-Sektion für Organspende und Organtransplantation, sagt dazu: „Mit der Organspende nach kontrolliertem Herz-Kreislauf-Tod könnten wir deutlich mehr Sterbenden auf der Intensivstation ihren Wunsch nach einer Organspende erfüllen.“ „Kontrolliert“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass ein Herzstillstand erwartet und lebenserhaltende Maßnahmen unterbrochen werden.
Nur wenige Patienten erleiden auf der Intensivstation einen Hirntod, also den unumkehrbaren Ausfall der gesamten Hirnfunktionen. Die meisten versterben an Herz-Kreislauf-Versagen. In Ländern wie Großbritannien, Spanien, den Niederlanden, Belgien, Schweiz und den USA sind Organspenden nach Herz-Kreislauf-Stillstand bereits erlaubt und führten teils zu einem Anstieg der Organspenden. In Deutschland hingegen gaben Mediziner in der Vergangenheit zu bedenken, die Feststellung des Herzkreislauf-Todes berge ein höheres Risiko für Fehldiagnosen.
Als ein Vorbild für eine Organspende-Option nach kontrolliertem Herzkreislaufstillstand (cDCD) gilt etwa die Umsetzung in Österreich. Ein Papier der Österreichischen Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin erläutert die Umstände, unter denen ein „kontrollierter“ Herztod eintritt und wann und wie jemand danach zum Spender werden kann. Der betreffende Patient liegt in diesem Szenario auf der Intensivstation, und aufgrund einer extrem ungünstigen Lebenserwartung wird das Therapieziel geändert, weg von lebenserhaltenden Maßnahmen zu einem Sterbeprozess. Es geht im Fachsprech um den „Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen – nach Beendigung intensivmedizinischer Maßnahmen aufgrund einer aussichtslosen Situation“.

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