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Immobilie geerbt? Was jetzt alles zu tun ist

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Nach der Erbschaft einer Immobilie stehen für Bedachte besonders Behördengänge auf dem Programm. Doch nicht alles spielt sich in Ämtern oder auf deren Serviceseiten im Netz ab.
Stand: 26.11.2024, 00:06 Uhr
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Nach der Erbschaft einer Immobilie stehen für Bedachte besonders Behördengänge auf dem Programm. Doch nicht alles spielt sich in Ämtern oder auf deren Serviceseiten im Netz ab.
Berlin – Wer ein Haus erbt, hat plötzlich jede Menge zu erledigen. Die Beantragung des Erbscheins steht dabei nur am Anfang einer langen To-do-Liste, die besser schnell als langsam abgearbeitet werden sollte. Welche Dinge wichtig sind:
„Als erstes empfiehlt es sich, beim Nachlassgericht einen Erbschein zu beantragen“, sagt Jan Bittler, Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge. „Mit dem Ausstellen des Erbscheins informiert das Nachlassgericht automatisch das Grundbuchamt, wo der neue Eigentümer dann eingetragen wird“, so Bittler. Wichtig: Mit der Information des Nachlassgerichts an das Grundbuchamt wird die Umschreibung des Grundbuchs nicht vollzogen. Das geschieht erst auf Antrag des Erben.
Grundlage für den Erbschein ist der Nachlasswert. Das ist der reine Wert des Erbes, der aus dem Vermögen des Erblassers abzüglich sämtlicher Verbindlichkeiten ermittelt wird. Was nach Abzug der Verbindlichkeiten übrigbleibt, ist der Betrag, den die Erben erhalten.
Ein Erbschein ist nicht verpflichtend, alternativ ist auch ein notarielles Testament geeignet, das Erbe nachzuweisen. Deswegen gibt es für die Beantragung des Erbscheins auch keine Frist – das wäre grundsätzlich auch noch Jahre nach Eintritt des Todesfalls des Erblassers möglich.

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