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Ringen um letzte Projekte: Was geht noch bei Gesetzen vor der Neuwahl?

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Die Regierung ist zerbrochen, eine vorgezogene Bundestagswahl in Sicht. Haben manche Gesetze vorher noch eine Chance? Und bei welchen Projekten drängt die Zeit?
© Hannes P. Albert/dpa
Die Regierung ist zerbrochen, eine vorgezogene Bundestagswahl in Sicht. Haben manche Gesetze vorher noch eine Chance? Und bei welchen Projekten drängt die Zeit?
Heute, 16:48 Uhr
Nach dem Aus der Ampel-Koalition werden die Weichen für eine vorgezogene Neuwahl am 23. Februar 2025 gestellt – und für Gesetzespläne, die davor noch besiegelt werden sollen. Die oppositionelle Union machte klar, dass die rot-grüne Minderheitsregierung bei manchen Projekten mit Unterstützung rechnen kann. Im Parlament beschließen könne man die meisten aber erst nach der Vertrauensfrage von Kanzler Olaf Scholz (SPD) am 16. Dezember, erklärte CDU-Chef Friedrich Merz – also in der letzten Sitzungswoche des Bundestags vor Weihnachten. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sagte, eine Einigung mit der Union vor dem 16. Dezember auf bestimmte Inhalte könne er sich „sehr gut vorstellen“.
Die Union stellte in Aussicht, einige zeitkritische Vorhaben auch zuvor schon mitzutragen. Fraktionsmanager Thorsten Frei (CDU) nannte die Rücküberweisung des Nachtragshaushalts für 2024 an den Haushaltsausschuss. Zudem könne es die Verabschiedung eines Gesetzes geben, in dem es unter anderem um die Überwachung der Telekommunikation bei Diebstahl während Wohnungseinbrüchen gehe. Das Gesetz sei bisher nur bis 11. Dezember befristet.
Unter anderem die Grünen dringen auf Klarheit für das Deutschlandticket im Nahverkehr. Der Bund gibt dafür auch im neuen Jahr wie die Länder 1,5 Milliarden Euro. Das ist gesetzlich festgeschrieben und kommt auch im Rahmen einer erwarteten vorläufigen Haushaltsführung ab Januar, weil es noch keinen Beschluss über einen Haushalt 2025 gibt. Noch offen ist aber eine Gesetzesänderung, um nicht gebrauchte Mittel in Folgejahre übertragen zu können.

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