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Strengere Wettbewerbsaufsicht: Strengere Wettbewerbskontrolle für Apple: BGH macht Weg frei

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Für Apple ging es am Bundesgerichtshof um eine lange und folgenschwere Bezeichnung — die der Karlsruher Senat am Ende bestätigt. Für den iPhone-Konzern hat das Folgen.
© Hannes P. Albert/dpa
Für Apple ging es am Bundesgerichtshof um eine lange und folgenschwere Bezeichnung — die der Karlsruher Senat am Ende bestätigt. Für den iPhone-Konzern hat das Folgen.
Heute, 13:28 Uhr
Im Streit um eine strengere Wettbewerbsaufsicht von Apple hat der Bundesgerichtshof (BGH) dem Bundeskartellamt den Rücken gestärkt. Das Gericht bestätigte eine Einstufung der Wettbewerbshüter, wonach das US-Technologieunternehmen eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ hat. Damit ist der Weg für das Kartellamt frei, Apple in einem nächsten Schritt bestimmte Geschäftspraktiken zu verbieten, die aus seiner Sicht den Wettbewerb gefährden. (Az. KVB 61/23)
Seit einer Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen 2021 kann das Kartellamt leichter gegen große Digitalunternehmen vorgehen, die über Grenzen verschiedener Marktbereiche hinweg für den Wettbewerb bedeutsam sind. Das Gesetz sieht ein zweistufiges Verfahren vor. In einem ersten Schritt stellt die Behörde unabhängig von einem konkreten Verstoß fest, dass ein Konzern eine überragende marktübergreifende Bedeutung hat.
Im zweiten Schritt kann das Kartellamt dem betroffenen Unternehmen dann bestimmte Verhaltensweisen untersagen. Es kann dem Unternehmen zum Beispiel verbieten, eigene Angebote auf seiner Webseite gegenüber denen von Wettbewerbern bei der Darstellung zu bevorzugen, oder die Nutzung eines eigenen Angebots von der Nutzung eines anderen eigenen Angebots abhängig zu machen.
Das Bundeskartellamt hatte 2023 auf Grundlage dieser Regelung festgestellt, dass Apple eine solche überragende marktübergreifende Bedeutung zukommt.

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