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Trotz Aufwärtstrends: Shisha-Branche ist in Sorge

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Gerade hat sie eine Krise so halbwegs weggesteckt, da droht den Händlern von Wasserpfeifentabak der nächste Rückschlag: Die Steuern sollen rauf.
Gerade hat sie eine Krise so halbwegs weggesteckt, da droht den Händlern von Wasserpfeifentabak der nächste Rückschlag: Die Steuern sollen rauf. Das ist selbst Brüssel wohl nicht so ganz geheuer.
Berlin – Nach einem herben Einbruch samt Firmenpleiten berappelt sich Deutschlands Shisha-Branche wieder etwas. Wie sich aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes ergibt, haben die Hersteller und Händler in etwa die doppelte Menge verkauft wie zuvor. Grund hierfür ist der Wegfall einer Verpackungsregelung zum Juli 2024 – diese Regelung hatte das legale Geschäft abgebremst und den Schwarzmarkt auch nach Erkenntnissen des Zolls angekurbelt. Nach scharfer Kritik wurde sie gestrichen.
Den Angaben zufolge wurden in Deutschland im Zeitraum Juli 2023 bis Juni 2024 684 Tonnen Wasserpfeifentabak verkauft und dafür Steuern in Höhe von 38,6 Millionen Euro eingenommen. Im Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025 wiederum – also nach dem Wegfall der Regelung – waren es 1444 Tonnen und Steuerwerte von 75,8 Millionen Euro. Der Zuwachs ist zwar deutlich, das Niveau aber noch niedrig: Im ganzen Jahr 2021 waren es 6897 Tonnen gewesen.
Der Wasserpfeifentabak wird von Privatleuten daheim und in schätzungsweise bis zu 5000 Shishabars in Deutschland geraucht. In den Bars werden kleine Portionen verkauft, damit die Kunden vor Ort eine Wasserpfeife rauchen können. Dafür kaufen Barbetreiber große Packungen, aus denen sie eine Vielzahl an Einzelportionen machen. Diese Vereinzelung ist aber verboten, da die Barbetreiber dann weniger Steuern zahlen. Dennoch ist die Vereinzelung üblich in der Branche. Der Zoll geht zwar immer mal wieder mit Razzien dagegen vor, ist letztlich aber machtlos – so manch Barbetreiber nimmt das Risiko einer Geldbuße einfach in Kauf.
Um dieser Praxis Einhalt zu gebieten, verbot der Bund Mitte 2022 größere Packungen – nur noch Packungen mit maximal 25 Gramm und damit nur etwas mehr als einer Einzeldosis durften verkauft werden.

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