Die sogenannte Witwenrente soll Hinterbliebene nach dem Tod ihres Partners finanziell unterstützen. Sie wird allerdings auf andere Einkommen angerechnet und entsprechend gekürzt.
Stand: 21.09.2025, 10:53 Uhr
Von: Lisa Mayerhofer
KommentareDruckenTeilen
Die sogenannte Witwenrente soll Hinterbliebene nach dem Tod ihres Partners finanziell unterstützen. Sie wird allerdings auf andere Einkommen angerechnet und entsprechend gekürzt. Mit Rechenbeispielen.
München – Der Tod des Ehepartners trifft Menschen oft doppelt hart – nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Genau hier springt die Hinterbliebenenrente ein. Umgangssprachlich wird diese Leistung häufig als Witwenrente bezeichnet, was wohl daran liegt, dass die Mehrheit der Leistungsempfänger in Deutschland Frauen sind. Die Witwenrente wird allerdings auf andere Einkommen angerechnet. Ein Überblick.
Grundsätzlich haben Witwen und Witwer Anspruch auf Hinterbliebenenrente, wenn sie bis zum Tod mit ihrem Partner verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben.