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Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Bundesanwaltschaft übernimmt Verfahren gegen Magdeburg-Angreifer nicht

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Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass der Weihnachtsmarkt-Attentäter von Magdeburg aus Frustration handelte. Dem Verfahren fehle damit der Staatsschutzhintergrund.
Auch nach erneuter Prüfung übernimmt die Bundesanwaltschaft das Verfahren um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt nicht. Es gebe keinen Staatsschutzbezug, der einen
solchen Schritt rechtfertigen würde, sagte ein Sprecher der obersten
Anklagebehörde in Deutschland.

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