Darf ein kirchlicher Verein Religion zur Einstellungsbedingung machen? Die Frage ging von Berlin über Erfurt nach Luxemburg und zurück – und schließlich nach Karlsruhe.
Darf ein kirchlicher Verein Religion zur Einstellungsbedingung machen? Die Frage ging von Berlin über Erfurt nach Luxemburg und zurück – und schließlich nach Karlsruhe. Worum es in dem Fall geht.
Karlsruhe – Viele Gerichte haben sich schon mit der Frage befasst, ob kirchliche Arbeitgeber bei Einstellungen eine bestimmte Religionszugehörigkeit von Bewerberinnen und Bewerbern fordern dürfen oder nicht. Vor sieben Jahren legte das Bundesarbeitsgericht dafür zuletzt bestimmte Vorgaben fest und schränkte damit die Freiheit der Kirchen als Arbeitgeber ein. Aber was sagt das Bundesverfassungsgericht dazu?
Am Donnerstag will das höchste Gericht Deutschlands seine Entscheidung zu einer Verfassungsbeschwerde der Diakonie gegen das weitreichende Urteil aus Erfurt veröffentlichen. Der Verband war damals im Oktober 2018 zur Zahlung einer Entschädigung an eine konfessionslose Bewerberin verurteilt worden, weil er sie nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen und sie damit nach Ansicht des Gerichts aus religiösen Gründen benachteiligt hatte.
Die Sozialpädagogin aus Berlin hatte sich 2012 auf eine von der Diakonie ausgeschriebene Referentenstelle für das Projekt „Parallelberichterstattung zur UN-Antirassismuskonvention“ beworben. Der Verband hatte in der Ausschreibung die Zugehörigkeit zu einer protestantischen Kirche verlangt. Die Frau machte in ihrer Bewerbung keine Angaben zu ihrer Konfession.
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Deutschland — in German Kein Job für Konfessionslose? Karlsruhe prüft Kirchen-Urteil