Während der Coronapandemie verabschiedete der Bundestag eine Triage-Regelung. Sie entscheidet, wer im Notfall behandelt wird. Nun kippt das höchste Gericht das Gesetz.
Laut dem Bundesverfassungsgericht ist die während der Coronazeit beschlossene Triage-Regelung im Infektionsschutzgesetz mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Der Bund ist demnach in der Sache nicht zuständig.
Zwei Verfassungsbeschwerden von Notfall- und Intensivmedizinern hatten in Karlsruhe Erfolg, teilte das Gericht mit. Die Mediziner sahen mit der Regelung im Infektionsschutzgesetz ihre
Berufsfreiheit verletzt. Das sah das Gericht nun genauso. Der
Eingriff in die Berufsfreiheit sei verfassungsrechtlich nicht
gerechtfertigt, erklärte es. Der Bund habe hier keine
Gesetzgebungskompetenz.
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Deutschland — in German Triage: Bundesverfassungsgericht kippt die geltende Triage-Regelung