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Vier Jahre Haft und fünf Jahre Kandidaturverbot für Le Pen gefordert

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Im Prozess wegen Veruntreuung von EU-Geldern fordert die Staatsanwaltschaft für Marine Le Pen eine Haftstrafe sowie ein Kandidaturverbot.
Im Prozess wegen Veruntreuung von EU-Geldern fordert die Staatsanwaltschaft für Marine Le Pen eine Haftstrafe sowie ein Kandidaturverbot.
Für die Rechtspopulistin Marine Le Pen schwinden in Frankreich die Aussichten auf eine vierte Präsidentschaftskandidatur. Im Berufungsprozess gegen die Fraktionschefin des Rassemblement National (RN) hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag vier Jahre Haft und ein fünfjähriges Kandidaturverbot für öffentliche Ämter gefordert. Le Pen habe “ein System aufgebaut, das es der Partei ermöglicht hat, 1,4 Millionen Euro zu veruntreuen”, sagte Generalstaatsanwalt Stéphane Madoz-Blanchet am Dienstag vor Gericht in Paris. Sollten die Berufungsrichter den Forderungen folgen, dürfte Le Pen bei der 2027 anstehenden Präsidentschaftswahl voraussichtlich nicht antreten.
In dem Verfahren ging es um die Veruntreuung von EU-Geldern durch Scheinbeschäftigung von EU-Parlamentsassistenten, die faktisch für Le Pens Partei arbeiteten.
Die geforderte Strafe liegt etwas niedriger als das Urteil der ersten Instanz.

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