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Welche Folgen das Diesel-Urteil hat

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In der Hauptstadt werden ab 2019 elf Abschnitte auf acht Straßen für Dieselautos gesperrt. Was sind die Folgen für Berliner, Pendler und Besucher der Hauptstadt?
Nach Hamburg und anderen deutschen Städten wird künftig auch in Berlin für bestimmte Straßen ein Fahrverbot gelten. Das entschied das Verwaltungsgericht am Dienstag und gab damit einem Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt. Welche Folgen hat die Entscheidung für die Berliner, Pendler aus Brandenburg und Besucher der Stadt?
Die gute Nachricht: Benziner mit Otto-Motor sollen nicht in die Fahrverbote einbezogen werden. Das war aber auch nicht anders erwartet worden. Auch neuere Dieselwagen mit den Abgasklassen Euro 6 a, b und c sind ausgeschlossen, obwohl auch das Gericht in der Verhandlung darauf verwies, dass diese Modelle teilweise schmutziger sind als ältere Euro-5-Diesel. Im Urteil wurden aber keine Aussagen zu Euro-6-Diesel gemacht. Hier muss der Senat entscheiden. Einbezogen werden Diesel-Pkw und Lkw mit den Abgasnormen Euro 1 bis Euro 5. Für bestimmte Haltergruppen – zum Beispiel Kranken- oder Behindertentransporte – soll es Ausnahmen geben. Diese muss der Senat nun definieren – etwa Anwohner oder Handwerker, die ihren Firmensitz oder ihre Kunden in den gesperrten Straßen haben. Das Gericht hält auch Ausnahmen für Diesel-Halter für denkbar, die Hardware ihres Wagens nachrüsten lassen.
Für den Berliner Senat ergeben sich aus dem Gerichtsurteil eine Reihe konkreter Verpflichtungen. Unmittelbar – „ab morgen“, wie der Richter vor der Urteilsverkündung sagte – könne die Verwaltung etwa Leitfäden für die Bezirke erstellen, in denen zum Beispiel Ausnahmen für die Fahrverbote festgelegt werden, für Handwerker, Lieferanten, Busse, Taxis und andere Gewerbetreibende. Auch über die Art der Beschilderung könne bereits entschieden werden. Vor Erstellung des Luftreinhalteplans bis Ende März 2019 muss zunächst die Öffentlichkeit beteiligt werden. Das Gericht hielte einen früheren Zeitpunkt für einen neuen Luftreinhalteplan für wünschenswert, aber nicht für realistisch. Generell billigt das Gericht dem Senat Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung der Fahrverbote zu. „Nicht wir verhängen Fahrverbote oder erstellen einen Luftreinhalteplan“, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Ulrich Marticke.

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