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Hotel äußert sich im Fall Ofarim zu früh

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Meinung Leipzig Das beschuldigte Hotel in Leipzig will an seinen Mitarbeiten festhalten. Interne Ermittlungen hätten keine „objektivierbaren Anhaltspunkte“ für antisemitisches Verhalten ergeben. Dabei laufen die …
Meinung Leipzig Das beschuldigte Hotel in Leipzig will an seinen Mitarbeiten festhalten. Interne Ermittlungen hätten keine „objektivierbaren Anhaltspunkte“ für antisemitisches Verhalten ergeben. Dabei laufen die staatlichen Ermittlungen noch. Nach dem Antisemitismus-Vorwurf des Sängers Gil Ofarim schafft das beschuldigte Hotel in Leipzig jetzt Fakten: Es wird keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen gegen die beschuldigten Angestellten einleiten. Um sie zu schützen, würden sie zwar nicht gleich wieder an ihrer ursprünglichen Stelle eingesetzt, aber grundsätzlich gebe es keine „objektivierbaren Anhaltspunkte“, die strafrechtliche oder arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen sie rechtfertigen würden, erklärte die Betreibergesellschaft des Hotels. Sie stützt ihr Urteil auf das 118 Seiten starke Gutachten einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, die das Hotel mit Ermittlungen in dem Fall beauftragt hatte.

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