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Bundesverfassungsgericht – Pflegeversicherung: Kinderreiche Familien werden entlastet

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Das Bundesverfassungsgericht kommt Eltern mit mehreren Kindern bei der gesetzlichen Pflegeversicherung entgegen: Sie sollen künftig weniger einzahlen müssen.
Karlsruhe (dpa) – Das Bundesverfassungsgericht sorgt dafür, dass Eltern mit mehreren Kindern bei der gesetzlichen Pflegeversicherung besser gestellt werden als Kinderlose und kleinere Familien. Die Beitragssätze müssten entsprechend der konkreten Zahl der Kinder bis Ende Juli 2023 angepasst werden, entschied das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe nach Angaben vom Mittwoch (1 BvL 3/18 u.a., Beschluss vom 7. April). Dass bei der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung überhaupt nicht zwischen Eltern und Kinderlosen unterschieden wird, sei hingegen okay. Das Gericht hatte im Fall der Pflegeversicherung 2001 geurteilt, es sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Eltern einen genauso hohen Beitragssatz zahlen wie Kinderlose – denn sie leisteten einen “generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems”.

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