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Faeser verteidigt "Compact"-Verbot – Magazin-Chef feiert

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Mal gewinnt man, mal verliert man – so kommentiert Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum “Compact”-Magazin und die damit verbundene massive Kritik an ihrer Amtsführung. Ihren Kampf gegen “Verfassungsfeinde” werde sie fortsetzen, sagt die SPD-Politikerin. Der Chef des rechtsextremistischen Medienunternehmens, Jürgen Elsässer, triumphiert einen Tag nach der Entscheidung im Eilverfahren, die das Verbot vorläufig ausgesetzt hat.

Faeser gibt sich selbstbewusst

“Das Grundgesetz sieht ja das Instrument des Vereinsverbots ausdrücklich vor, um die Demokratie vor Verfassungsfeinden zu schützen”, sagt Faeser bei einem Termin am Berliner Ostbahnhof. Die Ministerin ist eigentlich hergekommen, um eine Anlaufstelle der Bundespolizei für weibliche Opfer häuslicher Gewalt vorzustellen. Doch auch zur gerichtlichen Niederlage vom Vortag muss sie Stellung beziehen. Faeser bekräftigt, angesichts der aktuellen Bedrohungslage sei es wichtig, diese Instrumente der wehrhaften Demokratie auch anzuwenden. Das Bundesinnenministerium halte mit Blick auf das Hauptsacheverfahren an seiner Auffassung fest. Faeser, die wegen einer Verletzung am Knöchel seit Wochen mit Krücken unterwegs ist, betont: “In unserem Handeln gegenüber Verfassungsfeinden werden wir keinesfalls nachlassen.”

Die Ministerin hat “Compact” am 16. Juli verboten. Sie begründete dies damit, dass das Blatt ein “zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene” sei. Das Bundesverwaltungsgericht hob das Verbot im Eilverfahren am Mittwoch vorläufig auf. Es meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots an. Damit kann das Blatt unter Auflagen vorerst wieder erscheinen. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen.

Faeser: “Ganz normaler Vorgang”

Es sei gut, dass auch solche Verbote in einem Rechtsstaat gerichtlich überprüft und gegebenenfalls auch korrigiert würden, sagt Faeser. Sie verweist auf Verbotsverfügungen ihres Ministeriums aus der Vergangenheit, die vor Gericht Bestand hatten, und erklärt, es sei positiv, dass das Gericht grundsätzlich bestätigt habe, dass ein Vereinsverbot gegen ein Medienunternehmen wie “Compact” möglich sei.

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