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CDU fordert Vertrauensfrage von Scholz – was das bedeuten könnte

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Die Ampel-Koalition ist am Ende. Nach einem erbitterten Richtungsstreit vor allem über den künftigen Kurs in der Wirtschafts- und Haushaltspolitik kündigte Kanzler Olaf Scholz (SPD) an, Finanzminister Christian Lindner (FDP) aus dem Kabinett zu schmeißen. Die FDP zog daraufhin alle ihre Minister aus dem Dreier-Regierungsbündnis ab – und beendet somit effektiv die Ampel-Koalition.
Der Bundestag solle am 15. Januar nun über eine Vertrauensfrage abstimmen, sagte Scholz in Berlin. Erwartet wird, dass er diese verliert. In diesem Fall kann der Kanzler den Bundespräsidenten bitten, den Bundestag aufzulösen. Scholz erklärte, dass Neuwahlen dann theoretisch bis Ende März möglich seien.
Der zurzeit einzige Weg zu Neuwahlen läuft über die Vertrauensfrage durch den Bundeskanzler im Parlament, geregelt in Artikel 68 des Grundgesetzes: “Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen.”
Das Prozedere ist – theoretisch – denkbar einfach. Der Bundeskanzler kann jederzeit die Initiative ergreifen und beim Bundestag den Antrag stellen, ihm das Vertrauen auszusprechen. Sollte er dabei keine Mehrheit mehr hinter sich versammeln, kann er den Bundespräsident bitten, das Parlament aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen. Eine verlorene Vertrauensfrage wäre der Beleg dafür, dass eine Bundesregierung nicht mehr handlungsfähig ist. Andererseits kann die Vertrauensfrage auch dazu dienen, die Reihen der Regierungsfraktionen zu schließen – wenn sich die Mehrheit der Abgeordneten hinter den Bundeskanzler stellt.

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