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Was für die Kündigung von Homeoffice-Vereinbarungen gilt

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Mit Corona kam für viele Beschäftigte das Homeoffice. Wollen Arbeitgeber ihre Beschäftigten wieder im Büro sehen, müssen sie geltende Vereinbarungen kündigen. Wann ist das zulässig?
Stand: 18.04.2025, 00:06 Uhr
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Mit Corona kam für viele Beschäftigte das Homeoffice. Wollen Arbeitgeber ihre Beschäftigten wieder im Büro sehen, müssen sie geltende Vereinbarungen kündigen. Wann ist das zulässig?
Köln – Gute fünf Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie haben sich viele Beschäftigte darauf eingestellt, ihre Arbeit teils oder sogar gänzlich im Homeoffice zu erledigen. Manche haben sogar ihren gesamten Alltag darauf ausgerichtet, dass sie selten oder gar keine Fahrtwege haben.
Möchte der Arbeitgeber die Möglichkeit zum Homeoffice dann einschränken oder ganz rückgängig machen, ist die Umstellung oft groß. Aber wann und unter welchen Voraussetzungen ist das eigentlich möglich? Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), hat Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema.
Wann und wie oft Beschäftigte im Homeoffice arbeiten dürfen – dazu kann es verschiedene Arten von Vereinbarungen geben. Teils gibt es schriftliche Individualvereinbarungen, zum Teil haben Arbeitgeber die Konditionen zum Homeoffice nur mündlich oder auch konkludent – also stillschweigend – mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vereinbart.
Egal, welche Art von Individualvereinbarung zum Homeoffice vorliegt – sie könne einseitig vom Arbeitgeber nur durch eine Änderungskündigung rückgängig gemacht werden, erklärt Oberthür.

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