Der türkische Präsident hat im Zivilprozess gegen Jan Böhmermann einen Erfolg erzielt. Große Teile des Schmähgedichts dürfen von ihm nicht erneut veröffentlicht werden. 
Jan Böhmermann darf Teile seines Gedichts über den türkischen 
Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan weiterhin nicht öffentlich wiederholen.
Das hat das Landgericht Hamburg im zivilrechtlichen Rechtsstreit 
entschieden. Es gab damit einer Unterlassungsklage von Erdoğans 
Anwälten nach Paragraf 185 des Strafgesetzbuches wegen Beleidigung 
recht. 
Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob Böhmermann die Grenzen zwischen der Kunst- und 
Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzte, als
er in seiner ZDF-Sendung Neo Magazin Royale ein Schmähgedicht über Erdoğan verlas. Böhmermann hatte den türkischen Präsidenten in dem Gedicht mit Kinderpornografie und Sodomie in 
Verbindung gebracht, aber darauf hingewiesen, dass solche Äußerungen 
auch in Deutschland nicht erlaubt seien. 
Mit dem Urteil bleibt 
das Landgericht bei seiner Haltung von Mitte Mai 2016.
                               
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                                  Deutschland — in German          Recep Tayyip Erdoğan: Böhmermann darf Teile des Schmähgedichts nicht wiederholen