Die Pkw-Maut ist nicht mit EU-Recht vereinbar – gehört hat man diese Einschätzung schon öfter. Neu aber ist, dass sie vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages kommt und sich ausdrücklich auf das von der Bundesregierung überarbeitete Gesetz bezieht. Von Arne Meyer-Fünffinger.
Die Pkw-Maut ist nicht mit EU-Recht vereinbar – gehört hat man diese Einschätzung schon öfter. Neu aber ist, dass sie vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages kommt und sich ausdrücklich auf das von der Bundesregierung überarbeitete Gesetz bezieht.
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hält auch das von der Bundesregierung überarbeitete Gesetz zur Einführung einer Pkw-Maut für nicht EU-rechtskonform. Kern des Problems ist nach Ansicht des politisch neutralen und unabhängigen Dienstes, dass zwar alle Autobahn-Nutzer die Maut entrichten müssen. Allerdings plant die Bundesregierung, im Gegenzug ausschließlich die Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen über eine niedrigere Kfz-Steuer zu entlasten.
Vor diesem Hintergrund kommt das Gremium in dem unveröffentlichten Gutachten, das BR Recherche, der Presseagentur dpa und “Spiegel Online” vorliegt, zu dem Schluss, “dass die Wirkung des Steuerentlastungsbetrags zugunsten von im Inland Kfz-Steuerpflichtigen eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit zulasten der nicht in Deutschland Kfz-steuerpflichtigen Fahrzeughalter und Nutzer der deutschen Bundesfernstraßen aus anderen Mitgliedstaaten bewirkt, die sich nicht auf unionsrechtlich anerkannte Rechtfertigungsgründe stützen lässt.
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Deutschland — in German Bundestags-Gutachten: Pkw-Maut weiter nicht EU-rechtskonform