Die Bundesregierung plant laut einem Medienbericht Ausnahmen vom Mindestlohn
für Flüchtlinge und Zuwanderer. Dies betreffe Personen, die sich für die Anerkennung ihres
ausländischen Berufsabschlusses in Deutschland nachqualifizieren müssen, indem sie praktische Kenntnisse in einem Betrieb
erwerben, schreibt die Süddeutsche Zeitung. Sie berief sich dabei auf ein
gemeinsames Papier des Arbeits-, Finanz- und Bildungsministeriums.
Die Zeit der Nachqualifizierung ist demnach wie ein Pflichtpraktikum zu werten und „fällt damit nicht unter die Mindestlohnpflicht“.
Das Arbeitsministerium spricht laut SZ von einem „internen
Diskussionspapier“ der drei Ministerien. “ Rechtsänderungen oder
Änderungen der Verwaltungs- bzw. Kontrollpraxis wären hiermit nicht
verbunden“, sagte eine Sprecherin.
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Deutschland — in German Arbeitsmarkt: Regierung erwägt Ausnahmen vom Mindestlohn für Flüchtlinge