Die steht in einem am Montag vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Beschluss. Zur Begründung hieß es, die Länder seien nicht die „Herren des Grundgesetzes“. Austrittsbestrebungen verstießen daher gegen die verfassungsmäßige Ordnung. (Az. 2 BvR 349/16)
Staatsrechtlern zufolge gibt es im Grundgesetz keinen Artikel, der den Austritt eines Landes aus der Bundesrepublik regelt.
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Deutschland — in German Bundesverfassungsgericht: Bayern darf nicht aus Deutschland austreten