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Es bleibt bei lebenslanger Haft für Mörder am Hohen Markt

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NewsHubEs bleibt bei lebenslanger Haft für einen 47-jährigen Wiener, der den nunmehr rechtskräftigen Feststellungen zufolge am 16. April 2014 seine Wohnung in der Innenstadt in die Luft gejagt hat. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) am Donnerstag entschieden. Die unmittelbare Nachbarin des Mannes – eine 23 Jahre alte Studentin – war unter einer eingestürzten Trennwand ums Leben gekommen.
Ein Fünf-Richter-Senat des OGH sah keinen Grund, der Nichtigkeitsbeschwerde des Unternehmensberaters gegen seine erstinstanzliche Verurteilung wegen Mordes, mehrfachen Mordversuchs und Brandstiftung Folge zu leisten. Verteidiger Ernst Schillhammer hatte unter anderem den Fragenkatalog an die Geschworenen als unvollständig bemängelt und sich an dem Umstand gestoßen, dass sein Mandant im Spitalsbett als Beschuldigter vernommen worden war. Der 47-Jährige hatte sich im Zuge der Explosion selbst erheblich verletzt, laut Schillhammer soll er zum Zeitpunkt der polizeilichen Erstbefragung noch nicht vernehmungstauglich gewesen sein.
Dieses Vorbringen wies der OGH zurück. „Von einer angeblichen Vernehmungsunfähigkeit ist weit und breit keine Spur“, stellte der Senatsvorsitzende Hans Valentin Schroll klar. Auch den Fragenkatalog, den die Geschworenen zu beantworten hatten, befand der Senat für in Ordnung. Neben der Nichtigkeitsbeschwerde wurde auch die Strafberufung zurückgewiesen.

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