Seit 2015 bekommen viele Bausparer unerwünschte Post: Ihr Finanzinstitut kündigt einen älteren Bausparvertrag, der für heutige Verhältnisse ungewöhnlich hohe Zinsen abwirft. Ob sie das dürfen, beschäftigt nun den Bundesgerichtshof. K. Hempel mit den Fakten.
Seit 2015 bekommen viele Bausparer unerwünschte Post: Ihr Finanzinstitut kündigt einen älteren Bausparvertrag, der für heutige Verhältnisse ungewöhnlich hohe Zinsen abwirft. Ob sie das dürfen, beschäftigt nun den Bundesgerichtshof.
Die Interessen könnten unterschiedlicher nicht sein: Bausparer mit Altverträgen wollen möglichst lange ihr Geld bei den Bausparkassen liegen lassen, weil es dort gut verzinst wird. Drei Prozent Zinsen und mehr pro Jahr sind dabei nicht selten. Für die Bausparkassen sind die hohen Zinsen dagegen ein finanzieller Ballast, den sie loswerden wollen. Deshalb haben viele Institute versucht, Hunderttausende Kunden aus den lukrativen Altverträgen zu drängen und ihnen gekündigt.
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Deutschland — in German BGH zu Bausparverträgen: Der Streit um hohe Bauspar-Zinsen