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Elbvertiefung weitgehend gebilligt

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Das Bundesverwaltungsgericht hat die umstrittene Elbvertiefung weitgehend gebilligt. Allerdings gibt es noch rechtliche Mängel.
Was ist wichtiger – Arbeitsplätze oder Umweltschutz?
Über diese und weitere Fragen mussten vier Richter und eine Richterin vorm Bundesverwaltungsgericht in ihrem Urteil zur Elbvertiefung entscheiden. Jetzt wurde in Leipzig verkündet: Die umstrittene Elbvertiefung wurde weitgehend gebilligt.
Es gebe zwar noch rechtliche Mängel, die von den Behörden jedoch nachträglich mit ergänzenden Planungen behoben werden könnten, entschied das Gericht.
Allerdings: In seiner jetzigen Form sei der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig und nicht vollziehbar.
Die obersten deutschen Verwaltungsrichter entschieden, dass die Pläne zur Vertiefung und Verbreiterung des Flusses mit Naturschutz- und Wasserrecht vereinbar sind.
►Mehrere Umweltschutzverbände hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt.

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