Teilerfolg für den türkischen Präsidenten: Satiriker Jan Böhmermann darf bestimmte Passagen aus seiner „Schmähkritik“ an Erdogan nicht wiederholen. Das Urteil aus Hamburg ist aber noch nicht rechtskräftig.
Eine Zwischenetappe ist im zivilen Rechtsstreit um das Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan absolviert. Das Hamburger Landgericht hat seine frühere Eilentscheidung bestätigt. Entscheidende strittige Passagen etwa mit sexuellen Bezügen dürfe Böhmermann weiterhin nicht wiederholen, entschieden die Richter am Freitag. Das gesamte Gedicht verboten sie aber nach wie vor nicht. Sicher ist, dass der Streit weitergehen wird. Erdogan hatte ein Komplettverbot gefordert, auch seine Klage war damit letztlich nicht vollständig erfolgreich. Satire dürfe für sich einen großen Freiraum beanspruchen, sei nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts „aber nicht schrankenlos“, betonte die Vorsitzende Richterin Simone Käfer. Sie könne mit dem Persönlichkeitsrecht eines Menschen kollidieren. Die beanstandeten Passagen müsse Erdogan „nicht mehr hinnehmen“. Mit seinem Beschluss im sogenannten Hauptsacheverfahren blieb die Kammer exakt der Linie aus dem vorgeschalteten vorläufigen Eilverfahren treu, in dem bereits im Mai vorigen Jahres eine Entscheidung verkündet worden war. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig, beide Parteien können dagegen Berufung am Oberlandesgericht einlegen. Erdogans Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger argumentierte vor dem Hamburger Landgericht, dass die Menschenwürde auch für den Staatspräsidenten gelte. Böhmermann habe den Präsidenten gezielt beleidigen wollen und sich „unter dem Deckmäntelchen der Kunst“ versteckt.
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Deutschland — in German Hamburger Landgericht: Böhmermanns Erdogan-"Schmähkritik" bleibt in Teilen verboten