Mit dem novellierten Gesetz erhält das Bundeskriminalamt die Befugnis, Hausarrest bei einem Gefährder zu verhängen und diesen mit Hilfe einer elektronischen Fußfessel zu überwachen.
Das Bundeskabinett hat die Neufassung des Gesetzes über das Bundeskriminalamt beschlossen. Die umfangreichen Gesetzesänderungen waren nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Neufassung des Gesetzes im April 2016 für teilweise verfassungswidrig erklärt hatte. Außerdem zog die Bundesregierung die Konsequenzen aus dem Terror-Anschlag am Berliner Breitscheidplatz Ende 2016 und segnete einen Katalog gegen terroristische Gefährder ab. Sie kann das BKA künftig unter Hausarrest stellen und dies mit einer elektronischen Fußfessel überwachen, die Alarm schlägt, sobald der Träger das Haus verlässt.
Eigentlich hatte die Bundesregierung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes bis Mitte 2018 Zeit, die vermurkste Novellierung des BKA-Gesetzes zu verbessern. Doch nach dem Terrorattentat von Berlin hatte sie es besonders eilig, völlig neue Sachverhalte zu beschließen. So entstand eine Kabinettsvorlage, die nicht nur die rechtlich umstrittene Praxis der Datenspeicherungen und -Löschungen beim Bundeskriminalamt genauer definiert, sondern auch den terroristischen Gefährder.
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Deutschland — in German Novellierung des BKA-Gesetzes: Elektronische Fußfessel für Gefährder